TETRA und Notfunk?

Viele, die TETRA-Geräte für Amateurfunk nutzen, schielen sicher auch ein wenig in Richtung BOS und Notfunk. Was TMO angeht, da sage ich mal, no way, die BDBOS ist in positivem Sinne sehr paranoid bezüglich der Sicherheit im Netz (was auch durchaus seine Berechtigung hat), ich erwarte im Leben nicht, daß die einer Notfunkgruppe jemals eine SIM und damit einen auch noch so beschränkten Zugang zum BOS-Netz geben werden. Solche Ideen bitte also gleich mal abschminken.

Allerdings sehe ich Möglichkeiten in DMO, die allerdings Anstrengungen aller Beteiligten bedürfen. Es gibt nämlich einen kleinsten, gemeinsamen Nenner aller TETRA-Funkgeräte, die bei BOS und Funkamateuren im Einsatz sind. Dieser lautet 430.0000 MHz!

Es wäre nun also durchaus praktikabel, diesen Kanal so freizuräumen, daß Notfunkverkehr keinen mehr stört. Das würde bedeuten, die BNetzA muß das klären, daß 429.9875-430.0125 einen Sonderstatus erhält, mit der Erlaubnis zur Benutzung durch Funkamateure sowie BOS, zu Übungen wie auch im Not- und Katastrophenfall.

Die nächste Hürde wären die Ministerien und die BDBOS. Ein Kanal mehr in der eh umfanreichen DMO-Liste täte keinem weh, er würde keinen wie auch immer gearteten Weg ins BOS_Netz eröffnen, die BOS-Teilnehmer würden per Dienstanweisung zur Nutzung dieses Kanal instruiert, sprich, im Alltag ist er tabu, nur auf Anweisung zur Zusammenarbeit zu nutzen, und ausschließlich im Rahmen üblicher Notstandsregelungen eigenverantwortlich. Die Funkamateure, nun, da wäre zu klären, wie unter diesen die Regelungen zur Nutzung aussähen, auch da ließe sich ein Weg finden, aber die Verbände müßten da mittun.

Spinnt man das Ganze weiter, dann wären auch zivile TETRA-Anwender zu integrieren, da viele Verkehrsbetriebe, Industrieunternehmen, Energieversorger usw. usf. auch TETRA-Geräte nutzen und in so ein Notfunkkonzept einbeziehbar wären. Dazu sind Verkehr, Energie und Entsorgung durchaus je nach Art der Notlage relevante Dinge.

Eigentlich wäre diese 430.0000 eine bei den aktuellen technischen Gegebenheiten eine hervorragend zu implementierende europaweite Notfunkfrequenz, die in nahezu allen gängigen Geräten greifbar wäre und “nur” gewisser regulatorischer Anpassungen bedürfte.

Wie sind eure Meinungen dabei, wie seht ihr die Chance auf Realisierung, wie könnte man sowas angehen?

16 thoughts on “TETRA und Notfunk?”

  1. Moin zusammen!

    Auf jeden Fall eine ohne Probleme machbare Lösung, um auch im digitalen Zeitalter im Fall des Falles beistehen zu können.
    Man nehme die Netzparameter des Euro-DMO (MCC=1023, MNC=16383, TG=16777215) und schon können wir mit den BOS kommunizieren.
    Zudem wäre auch ein Einsatz eines DMO Repeaters sinnvoll.
    Da eh immer wieder Updates auf den BOS Kisten gefahren wird (Bug Changing ;-) ) kann hier dann auch die ein neuer Ordner samt der TG AFU/BOS eingerichtet werden.
    Ich weiß nicht, in wie weit die Behörden uns Funkamateure da haben wollen.
    Als Argument kann der Ausfall des TMO genommen werden. AFU baut dann Verbindungen auf, oder leitzet weiter.

  2. Die Idee klingt auf den ersten Blick nicht schlecht – allerdings ist Tetra-DMO aufgrund seiner Nachteile nur für den absoluten Nahbereich gedacht. Als Funkamateure werden wir aber eher nicht in der Gefahrenzone in Einsatz kommen.
    Als digitale Funkanwendung für den Notfunk würde ich DMR vorziehen, auch wenn Tetra eine nette Spielerei ist.
    Auch glaube ich nicht, dass die BDBOS eine Frequenz aufnehmen will, die alle möglichen Organisationen benutzen kann.

    Vy 73 de Florian, DG1IUK

  3. Hallo zusammen,

    eine gute und wie Christian schrieb technisch machbare Lösung.

    Wir müßen nur die Befindlichkeiten der technisch und taktisch Verantwortlichen auf BOS-Seite im Auge behalten. Da ich selbst sehr lange Zeit im Katastrophenschutz aktiv tätig war, weiß ich wovon ich spreche. Auch als Sprecher der Notfunkgruppe am Klinikum Fürth habe ich so meine Erfahrungen mit übereifrigen OMs und den Behörden machen müßen.

    Da ich Ralph persönlich kenne weiß ich, das diese Sache bei Ihm in guten Händen ist und werde die Idee mit unterstützen und versuchen über meine noch vorhanden Kontakte mal etwas vorzufühlen, natürlich nach Rücksprache mit Ralph.

    Als erstes werden wir die Verantwortlichen BOS und Industrieanwender für die Idee sensibilisieren müßen, was sicher nicht einfach, aber machbar ist.

    Mehr im persönliche Gespräch

    Einen schönen Sonntag

    73 de Ralph DG5NET

  4. Mal abgesehen von einer betriebsrelevant unterschiedlichen DMO-Konfiguration von TETRA25 fähigen Endgeräten (AFU -> MCC: 901; MNC: 16383; GSSI=1, sowie DMO-Frequenz z.B.:430.3750 Mhz; gegenüber bei Euro-DMO -> MCC=1023; MNC=16383; DMO-Frequenz=?? und GSSI: 16777215, mit diesbezüglich vorausgesetzter Netzauswahleinstellungsoption) muss man nicht nur für die Nutzung eventuell vorkonfigurierter DMO-Frequenzen juristisch berechtigt sein. Das technisch aus welchen Gründen auch immer vollzogene Mithören (an eineindeutige TEI-Geräteidentifikation denken) bei einer nur präventiv vorbereiteten DMO-Betriebskonfiguration innerhalb einer anderen Frequenznutzungszuweisung stellt nach TKG schon einen “vorsätzlich” herbeigeführten Straftatbestand (nicht Ordnungswidrigkeit) dar.
    Bei der DMO-Vorkonfigurationserweiterung bei anderen TETRA-Nutzern in Richtung möglicher (!) AFU-Infrastrukturmitnutzungen setzt bei diesen aktives und gleichzeitig rechtlich abgewogenes Handeln mit Blick auf NOTFUNK-Aspekte voraus, um in einer tatsächlichen ausnahmesituation eine streng situationsbezogene (!) AFU-Expertise nicht nur hinsichtlich übertragungsrelevanter Reserven dabei zu haben.
    Wer hier “mehr” sieht oder sehen will, unterliegt einem gravierenden Trugschluss. Solche durchaus ehrenswerten Ansätze bzw. Aktivitäten wären in ehrenamtlichen IuK-Fachgruppen z.B. bei den anerkannten Hilfsorganisationen oder freiwiligen Feuerwehr fachlich besser aufgehoben.
    Ein nur sporadisches, ggf. kaum planbares Mitmachen unter persönlich geprägten Gesichtspunkten, ohne Einhaltung beispielsweiser taktischer Grundregeln oder Vorschriften (nach ständig wiederholtem Üben auch von vielen oft “trockenen” Selbstverständlichkeiten) wird nicht nur dem ursprünglichen NOTFUNK-Gedanken gerecht.

  5. Moin!

    Das der Amateurfunk 901/16383 TG1 nehmen MUSS, steht nirgendwo. Ist eine Empfehlung. Also kann ich im AFu auch für diese eine QRG die 1023/16383 nehmen.
    430,000MHz ist eine Amateurfunkfrequenz, wenn ich mich recht entsinne. Diese wäre aber die einzige, die sowohl von BOS als auch von AFU technisch gesehen nutzbar wäre. Das Juristische… Dafür gibt es Spezialisten. Ich denke, das man da im Sinne des Zweckes etwas ausrichten kann. Gesetze kann man ändern; erleben wir täglich, wenn man in den Bundesanzeiger schaut ;-)
    Die 430MHz gibt es im BOS nicht, also nichts mit mithören. Die arbeiten zwischen 380-390 (TMO) und 406-410MHz (DMO). Von TEA2 und E2EE mal abgesehen. ;-)
    TEI ist hier völlig egal, weil wird nur im TMO abgefragt. Da soll die Reise nicht hingehen.
    Es soll einfach die Möglichkeit geschaffen werden, im Fall des Falles auf Anforderung miteinander reden zu können. Mehr nicht!

    Nebenbei bin ich in einer HiOrg mit den “geheligten” Geräten. Im Falle auch mit Nicht BOSlern arbeiten zu können im Sinne des Erhaltes einer Kommunikation… Sollte nicht unberücksichtigt gelassen werden. Zumal zum Beispiel unsere Einheit nicht grad üppig mit TETRA ausgestatt wurde.

    IuK.. Hab ich so meine Erfahrung mit gemacht. Irgendwelche Wichtigtuer, die Ihren Technikkrempel durch die Gegend fahren und meinen, ohne sie geht es nicht.
    NOTFUNK als planbares Ereignis… Das wäre genauso schön wie planbare Katastrophen. Im Fall des Falles sollten wir über jeden froh sein, der helfen kann. Der DARC mit seinen Empfehlungen ist ganz nett,aber nicht bindend.
    Muss er mit leben…

  6. Inhaltlich sehe ich kaum Unterschiede zur Ergänzung von Christian. Mit meinen strukturell letzmaligen Anmerkungen ist alles Grundsätzliche bereits gesagt. Bevor ein Klein-Klein die Überhand gewinnet sind anderweitig wesentliche Aspekte aufzuarbeiten.

    Natürlich ist die derzeitige AFU-Einstellungsempfehlung (MCC: 901; MNC: 16383; GSSI=1, sowie DMO-Frequenz z.B.:430.oooo Mhz) veränderbar. Wenn aber erwartet wird, das eine DMO-Kommunikation mit anderen TETRA25-Nutzern innerhalb des AFU-Frequenzspektrums realisierungsfähig werden sollte, dann müssen solche “Standardparameter” rechtzeitig in den Digitalfunkgeräten der Anderen vorkonfiguriert werden. Die Parameterisierung einer größeren Anzahl von TETRA-Endgeräten obliegt im Regelfall einer zentralen (ggf. schwerfälligen) Betriebsverantwortung, oder ist sogar ausschließliche Aufgabe von Landesbehörden (AS). Bereits veröffentliche AFU-Standardempfehlungen erscheinen hier der glücklichere Ansatz zu sein. Im Gegensatz zu einem weiteren MCC/MNC/GSSI-Durcheinander, was zum jetzigen Zeitpunkt nur völlig unnötige Diskussionen verursacht und bei AFU-externen Adressaten die eigentlich erstrebte NOTFUNK-Akzeptanz “verdunkelt”.
    Alternativ könnte situationsbezogen der AFU-Sektor eigene TETRA-Endgeräte (von wem dann gestellt) “zeitweise” anderen TETRA-Nutzern zur Verfügung stellen. Bezüglich einer tatsächlichen Verwendung eines dort im Regelfall “unbekannten” Digitalfunkgerätes dürfte allerdings die Hemmschwelle für eine Einbeziehung, nicht nur wegen der möglicherweise “herausfordernden” Handhabung, sowie Batteriefrage bei Handfunkgeräten (Koaxanschluss mit externer Antenne, allein schon wegen der Reichweite), unnötig größer werden.

    Die DMO-Frequenz 430.oooo Mhz gehört zum AFU-Spektrum. Daraus folgt aber zwangläufig ein Umschalten der Anderen auf die AFU-Frequenzen (sowie hardwaretechnisch möglich). Damit gilt das bereits vorher Gesagte um so mehr, wäre aber gleichzeitig rechtlich einwandfrei.

    Von TEA2 und E2EE mal abgesehen, könnten einige TETRA-Gerätefabrikate mit wie auch immer “erfahrenen” DMO-Parametern für einen “erweiterten” Frequenzbereich konfiguriert werden, welcher juristisch allerdings für andere Nutzer vorgesehen ist. Manche TETRA25 Endgeräte unterstützen über zum Teil undokumentierte OTA-Eingriffsoptionen im DMO nicht nur eine Fernabfrage der TEI!

    Echte Not kennt natürlich kein Gebot. Bis dahin müssen aber Regularien entweder eingehalten oder vorher auf politischer Ebene “verändert” oder angepasst werden. Es steht jedem frei, hierzu entsprechende (Abstimungs-)Mehrheiten zu organisieren. Eine bis dahin oft relativierend geführte Aber- oder Ausnahme-Diskussion hilft nicht wirklich, wie z.B. eine konsequente Vorbereitung oder Werbung in eigener Sache innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens. Es gilt also weiterhin die juristische Randbedingung, das Andere noch aus dem NOTFUNK-Sektor zu überzeugen wären, ihre Endgeräte schon jetzt (!) für eine fallweise denkbare AFU-Betriebsgrundlage vorzukonfigurieren.

    Eine spärliche TETRA-Ausstattung, z.B. im eigenen HiOrg-Bereich, durch möglicherweise (halb) private Beschaffung bzw. personenbezogene Unterhaltung von partiellen AFU-Alternativen kompensieren zu wollen ist ehrenwert, aber einsatztaktisch eine höchst kritische Vorgehensweise (-> faktische Abgrenzung von ein Teil des eigenen Einsatzpotential -> Tendenz dort zur rein technologischen Spielwiese -> zwangsläufige Akzeptanzschwierigkeiten schon in der eigenen Führung).
    Besser wäre eine zweckgebundene Spende zur Anschaffung offizieller TETRA-Geräte für die eigene Gliederung. Die Anschaffungskosten über Rahmenverträge entsprechen in etwa denen von leistungsfähigen AFU-Endgeräteausführungen (also keiner Billigware).
    Ist für diese Vorgehensweise allerdings mit Schwierigkeiten in der eigenen Organisation zu rechnen, müssten die “auslösenden” Ursachen erst außerhalb der (Funk-)Technik “aufgearbeitet” werden. Es gilt auch hier die Grundsatzerfahrung; dass mehr Technik kaum bei anderweitig noch existierenden (Teil-) Defiziten wirklich hilft; sondern Differenzen, wo auch immer, nur kurzfristig “zukleistert”.

    Ja das mit den arroganten IuK-Kräften ist nicht völlig aus der Luft gegriffen. Echte Könner haben dies allerdings nicht nötig. Problematisch ist hier oft das Verhalten anderer Beteiligter oder gar Führungsverantwortungen, die entweder nicht verstehen können oder zumeist auch gar nicht wollen. Eine erfolgreiche Funkunterstützung bzw. organisatorisch vorteilhafte Einsatzdurchführung basiert im Wesentlichen auf einer echten, ggf. klar “eingeforderten” Teamleistung; die möglicherweise in längeren Zeiträumen davor mit vielen kleinen (oft unspektakulären) Aktionen modular “vorbereitet” wurden. Vor diesem Hintergrund wird viel zu oft zu schnell zurück gewichen. Wer die besseren Ansaätze hat, muss natürlich auch ggf. mit einer persönlich hohen Schmerzgrenze überzeugen können. Und das nicht nur einmal, sondern über längere Zeiträume (-> Sisyphos)!

    Jede tatkräftige Hilfe ist Willkommen. Allerdings sorgen nur rudimentäre oder gar nicht vorhandene “Mindeststrukturen” (=Vorplanung von wem?) schnell für persönlichen Frust (Kalt, Regen, Hunger; warum klappt das mal wieder nicht, wiedersprüchliche Anweisungen von oben oder fragwürdige Meldewege -> FB & Co., aber auch praxisferne Erwartungen einzelner, o.ä.) und für nicht unerhebliche Gefahren das sich Hilfskräfte -ungewollt- überfordern oder gar verletzen!

  7. Nun, all diese Details kommen viel, viel später. Zuerst ist ein einfaches, griffiges Komzept vorzulegen, mit Zielsetzung, deren Realisisierbarkeit mit den vorhandenen Mitteln, und die Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen. MCC/MNC/GSSI sind an der Stelle irrelevant, da muß man sich einmal auf eine Nummernkombination, fertig. TEIs, OTA, alles Schall und Rauch, für die Anwendungsszenarien ohne jede Bedeutung. Auf diesem Funk wird kein Einsatz geleitet, da wird vielleicht durchgegeben, “Alex, wir brauchen noch 20 Sandsäcke”, “Petra, organisiere mal bitte noch heißen Tee und belegte Brötchenfür die zehn Mann vorne am Deich” und derlei.

    Man darf sich da auch nicht zu wichtig nehmen, es ist ein ergänzender Kommunikationsweg für Kurzstrecken-Anwendungen, nicht mehr, nicht weniger. Nur deswegen interessant, weil ggf. einfach(st) zu implementieren, mit der entspr. Vorbereitung. Und einfach aus dem Aspekt heraus, daß dann beide Seiten ihre gewohnten Funkgeräte nutzen können und dennoch zusammenfinden. Ferner ist auch Aufzeichnung/Dokumentation der Kommunikation viel einfach zu realisieren, wenn eine derart standardisierte Schnittstelle existiert.

    Ich werde mal anfangen, ein Konzept zu schreiben, und das dann zur Diskussion stellen, sobald es halbwegs brauchbare Formen annimmt.

  8. Ach ja, Recherche im Frequenznutzungsplan, wir hätten schon mal kein ernstliches Problem mit kommerziellen Nutzern da unten, da nur bis 429.98125 MHz mit 12.5 KHz Bandbreite zugewiesen ist, also bis 429.9875 MHz belegt werden darf. Der angedachte TETRA-DMO-Kanal 430.0000 MHz würde nahtlos anschließen und 429.9875 MHz bis 430.0125 MHz belegen. Das ist zwar nicht perfekt, da kein Schutzabstand, aber damit könnte man leben.

  9. …leider sind viele Ausschreibungen bei den BOS dann mit der falschen Antenne (nur bis 410MHz) und teilweise auch mit der falschen Hardware (Frequenzbereich) ausgeschrieben worden. Ansonsten eine nette Idee….

    Da müsste der Notfunkbeauftragte des DARC mal an die BDBOS herantreten.

  10. Nach fast einem Jahr nutze ich die zuletzt eingetroffene eMail-Benachrichtigung gleichzeitig nach dem Stand hoffentlich weiter praktikabel fortgeschrittener Konzeptüberlegungen nachzufragen. Meine Einschätzung ist ja aus früheren Postings ersichtlich.

    Für eine versuchsweise vorzubereitende Endgerätekonfiguration sollten sich die Frequenzzuweisungszuständigen mal durchringen, unter welchen TETRA25 (!) bzw. DMO-Realisierungsbedingungen “angefangen” werden könnte, z.B.:
    DMO-Trägerfrequenz < 430 MHz im 25 khz-Raster; ggf. 429.9875 MHz
    MCC: 901;
    MNC: 16383;
    GSSI=1
    Gleichzeitig wäre eine unmittelbare Einbeziehung von AFU-DMO-Relais- bzw. Repeater-Optionen (Frequenzversatz im DMO-Überlappungsbereich heute bereits bestehender AFU-Umsetzer festlegen) denkbar. Nach temporär vorgenommenen Ausschalten der E2EE-Verschlüsselung (vgl. Option Werkfeuerwehr oder ÖPNV-Variante) im Endgerät und (Gruppen-)Wechsel der Netzeinstellung müsste im DMO-Erreichbarkeitsumfeld sofort eine Zweirichtungskommunikation mit allen dort diesbezüglich korrekt eigestellten Endgeräten möglich werden.
    Die normale HRT-Antenne von SEPURA mit dem grünen Punkt (www.sepura.com/products/tetra/accessories/stp-accessories/stp-antennas/) soll wie der HRT-Konfigurationsbereich selbst bis 430 Mhz abdecken, wobei im DMO-Nahbereich trotzdem mögliche Fehlanpassungen zunächst nicht im Vordergrund stehen.
    Nach festgestellter Machbarkeit kann man sich auf dieser Basis den regularischen Aspekten und mit der diesbezüglichen Überzeugungsarbeit unter dem Gesictspunkt "Kommunikation" mit Spontanhelfern (unter Einbeziehung von tatsächlichem AFU-Einatzablaufexpertise) beschäftigen. Ganz besonders dann, wenn beim Internet- oder Mobilfunknetzzugriff, und demnächst bei der alleinigen VoIP-Telefonvermittlungsgrundlage, durch abgesoffene Stromverteiler oder gestörte Netzstromversorgung nicht mehr viel anderes geht.
    Bis zu dieser sicher erreichten Funktionsgrundlage sind alle anderen Aspekte "Schall und Rauch", wobei die bisher schon tatenlos verstrichene Zeit gewisse Verständnisschwierigkeiten oder ein gänzlich andere Zielsetzung vermuten lassen.
    Wenn sich im Anschluss nach erster erreichter Klärung alle Mitmachwilligen an gewisse etablierte und bewährten Ablaufbedingugnen halten, sehe ich noch ein größeres Kommunikationspotential als: "„Alex, wir brauchen noch 20 Sandsäcke“, oder „Petra, organisiere mal bitte noch heißen Tee und belegte Brötchenfür die zehn Mann vorne am Deich“ .
    Für einen ersten Überblick reichen folgende Erläuterungen:
    http://www.thw-noerdlingen.de/THW_Seite/download/BOS-Sprechfunker.pdf oder https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwin4LWi8ZvNAhXIBZoKHUjWD0sQFgglMAA&url=http%3A%2F%2Fwww.hiorgs-nrw.de%2Fdownload%2Fdokumente%2Fausbildungsunterlagen%2FEndg%25C3%25BCltige%2520Version%2520Lehrstoffmappe.pdf&usg=AFQjCNH3zJzSerXWgYimNCxH5FKeXBtV4A
    bzw. NRW-Lehrstoffmappe Sprechfunk

  11. Hallo in die Runde,

    habe heute ma die Regenzeit genutzt und ein MOTOROLA MTP850 FuG mit BSI-Karte für die 430.000 MHz programmiert.
    Auf der anderen Seite ein MTM5400 das auch auf 430.000MHz arbeitet.
    Dann die Verschlüsselung am HRT aus und schon geht es los.
    Am MTM wir die ISSI angezeigt, welche die BSI-Karte stellt.
    Auch erkennt das HRT den eingeschalteten Repeater am MTM.

    Mit der Serie von SEPURA muss ich das noch testen.
    Auch das Airbus TH1n wird noch getestet.

    In diesem Sinne.

    Gruß

  12. Weiter geht es…….

    Heute das SEPURA STP8038 programmiert mit der 430.0000MHz.

    Auch hier kein Problem was die Kommunikation über den Repeater angeht.
    Somit ist es auch hier technisch Möglich.

    Alles weitere ist dann eine Absprache untereinander. Hier sind für mich die größeren Hürden beidem Gedanken der Zusammenarbeit BOS und AFU.

    In diesem Sinne…….

    Gruß
    Frank

  13. Hallo kennt sich jemand mit dem TETRA MTP3250 aus, kann man das auf AFU umprogrammieren bzw. den Freq. erweitern; also welchen Softwaretype muß man einsetzen; Gibt es für das MTP3250 eine passende CPS Plus Depot zur Frequenzerweiterung und auch für das MTP6550 eine passende CPS Plus Depot ?? Weitere Frage: welches Firmwarepaket ( Modelpaket ) muß man für das MTP3250 laden….? Und welches Firmwarpaket für das MTP6550? Das MTP6550 das kann ja schon den Bereich von 350 bis 470Mhz, welche CPS Plus wird dafür benötigt, reicht die CPS Plus 6.2 aus oder muß man die CPSPlus 7.1 haben…also für das MTP6550 ? Weiterer Frage: kann man ein Firmwarpaket zb. MR5.14,9a auf das MTP3250 pers CPS Plus laden oder muß man ein passendes Paket drauf laden, also welches muß man aufs MTP3250 laden damit es funktioniert, wie ich hörte heißen die neuen Pakete MR10.xx mußt das unbedingt auf das MTP3250 oder kann es auch ein MR5.14.9a sein, fals kein MR10.xxx vorhanden ist??? Danke vorab: Peter

  14. Moin!

    Hab meine MTP850/MTM800E und SRH3800 auf die Parameter 430,0000MHZ 1023/16383 TG16777215 eingestellt. Warum? Wenn man mal in einen Codeplug anderer Länder schaut, ist genau die Kombi als Anruffrequenz drin. Scheint, als gäbe es Länder die etwas weitergedacht haben…

  15. Nachdem während der Überflutungen in 2021 in RLP teilweise über Wochen, in NRW partiell über Tage keine kommerziellen Telekommunikationsnetzgrundlagen (Mobilfunk, VoIP/Telefon, CabTV/DocSYS, und somit kein Internet-Access sowie LAN/WAN-Verbindungen z.B. zwischen Gemeinde- und Kreisbehörden) zur Verfügung stand, sollte über weitere Kommunikationsreserven nachgedacht werden.
    Dazu bietet sich im Amateurfunkumfeld die Gerätevoreinstellung wie von Christian vorgeschlagen auf der DMO-Frequenz 430,0000 Mhz an:
    MCC: 1023; MNC: 16383; GSSI=1

    Frank bestätigte ja bereits, das eine solche DMO-Basiskonfiguration in den beiden hauptsächlich verwendeten TETRA-BOS-Digitalfunkgeräten voreinstellbar wäre. Ob das irgendeine BOS tatsächlich für absolute Krisen- oder Katastrophensituationen für ihren Funkgerätepark zumindest für Sondergeräte vorbereiten (dann allerdings ohne E2EE-Aktivierung) , steht auf einem anderen Blatt (vgl. Erläuterungen in der Lehrstoffmappe für NRW unter Stichwort Direktbetrieb):
    http://www.hiorgs.nrw/files/Lehrstoffmappe-Sprechfunk_2_Auflage_2015.pdf

    Auf jeden Fall erscheint dies endlich eine überregional tragfähige TETRA-Konfigurationsempfehlung zu sein, um zwischen AFU-Unterstützungskräften vor Ort (zunächst ohne jegliche DMO-Repeaternotwendigkeit) sofort (!) Kontakt aufnehmen zu können. Ob dabei ein fallweise adhoc aktivierter DMO-Repeater auf dieser Konfigurationsgrundlage die lokale Rundumabdeckung verbessern könnte, wäre vom Softwarefeatureumfang des dazu herangezogenen TETRA-Funkgerät sowie des temporär gewählten Anttennenstandort (bzw. Höhe über Grund / NN) abhängig. Hält dieses TETRA-Gerät den ETSI-DMO-Standard für Repeater exakt ein, und wurde der temporäre etablierte Antennenstandort (mit einer zumindest über mehrere Stunden gesicherten Notstromversorgung) sorgfältig ausgewählt, dann bräuchten alle anderen TETRA-Endgeräte im HF-Einzugsbereich (bis auf wenige Ausnahmen hinsichtlich einer übertragungstechnologischen Repeaterakzeptanz – ggf. manuell zu aktivieren oder Softwarefeature, ggf. implementierbar) gar nichts weiter zu veranlassen. Die maximale Erreichbarkeit hängt bei entsprechender Antennenhöhe (jeweils im Radius zu beiden Seiten) nur noch von der gerade noch tolerierten Signalrahmenlaufzeit (vier Zeitschlitze pro DMO-Trägerfrequenz) von und zum DMO-Repeater Typ 1A ab.
    Einzeln denkbare Nutzungsbeeinflussungen, wie im Abb. 104 beim Repeaterbetrieb erläutert, sollten dabei nicht übersehen werden. Genauso wie fragende Gesichter, wenn DMO-Repeater auf der gleichen Trägerfrequenz viel zu nah aktiv sind. Und somit einzelne TETRA-Geräte dazwischen mal den einen Repeater, mal den anderen Repeater “kontaktieren”!

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